ZUR NUTZUNG DER EINRICHTUNG
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Leistungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind,
gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des
Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
1.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, können bei Inanspruchnahme
weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet.
2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wird das
Vertragsangebot des Kunden über die Website des Betreibers oder mittels Nutzung einer von dem Betreiber zur Verfügung
gestellten Software in den Räumlichkeiten des Studios elektronisch an den Betreiber übermittelt, so liegt in der Übersendung der
Daten nach Klick auf den Übersendungsbutton ein bindendes Angebot des Kunden zum Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags.
Die Annahme eines auf solchem Weg übermittelten Vertragsangebots des Kunden durch den Betreiber erfolgt durch
Übersendung einer Bestätigungsemail oder Herausgabe eines Zutrittsmediums zum Studio.
2.2. Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm
den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio
sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und
nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
2.3. Erstausstellungsgebühr
Für die einmalige Ausstellung des Zutrittsmediums und die einmalige Verwaltungsgebühr wird ein Start-Up in Höhe von 49,90€
erhoben.
2.4. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zu-
trittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion
des Zutrittsmediums gesperrt.
2.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte
Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt
es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der
Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises be-
darf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf
es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.6. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung
des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt
nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.7. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den
vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleis-
tungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag
des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des
Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch
des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem
Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem
Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.
3. STUDIONUTZUNG
3.1. Hausordnung
Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur
zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies
zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig
ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
3.2. Nutzung der Spinde
Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit
im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der
Anwesenheitszeiten verwendet werden.
3.3. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit
Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind.
Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im
PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine
Mitnahme von Tieren ist untersagt.
4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegen-
den Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche
Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
4.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten,
welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie die Pauscha-
len für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird,
dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab
Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in
gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monats-
ersten eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für die Verwaltung und
die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.
Die erste halbjährliche Servicepauschale wird zugleich mit dem ersten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig. Die nachfolgenden
halbjährlichen Servicepauschalen sind jeweils nach Ablauf weiterer sechs Monate gemeinsam mit dem zu erbringenden
Mitgliedsbeitrag zu leisten.
5.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür
zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger
Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
5.3. Zahlungsverzug
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbu-
chung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten,
vom Mitglied zu tragen. Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach
Maßgabe der gesetzli-chen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch
zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
5.4. Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens
zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung
fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund,
insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2.
6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG
6.1. Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 12 oder 23 Monaten. Die Vertragslaufzeit
beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Bei Vorlage einer Kündigungsbestätigung des Altstudios bei Vertragsabschluss ver-
schiebt sich der Vertragsbeginn bis zum Kündigungsdatum dieser. Maximal werden sechs Monate gewährt. Kostenfreie Trainingsmonate
werden ausschließlich im Anschluss und zusätzlich zu dem laufenden Vertragsjahr gewährt.
6.2. Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende
der Erstlaufzeit (Ziffer 6.1) ordnungsgemäß gekündigt (Ziffer 6.7), verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
6.3. Weitere Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.3) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer
Frist von 4 Wochen zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine
fristgerechte und ordnungsgemäße Kündigung, verlängert sich der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit, wobei stets eine
Kündigungsfrist von 4 Wochen für beide Vertragspartner gilt.
6.4. Widerrufsrecht
Das Mitglied hat das Recht, binnen 14 Tagen nach Abschluss der Mitgliedschaft, den Vertrag schriftlich zu widerrufen, dafür ist das
Widerrufsformular zu nutzen.
6.5 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohn-
ortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
6.6. Stilllegung der Mitgliedschaft
Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegen-
seitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt,
d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.
6.7. Kündigung
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem
Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.
7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO
7.1. Verbotene Substanzen
Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das
Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds
dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die
Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio
anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
7.2. Folgen eines Verstoßes
Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen
im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in
Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung
weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie
eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht
übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios
zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9. DATENSCHUTZ
9.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder
durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich,
zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds
erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten
zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
9.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlich-
keitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit
und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle
werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des
Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
10.2. Teilnahme an Streitschlichtung
Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an ent-
sprechenden Verfahren nicht teil.
10.3. Staatlich angeordnete Betriebsschließung
Der Kunde erhält eine Zeitgutschrift („Zeitguthaben“), welche der Dauer des Schließungszeitraums entspricht („Zeitgutha-
benzeitraum“). Das nächstmögliche Vertragsende (Ablauf der aktuell vereinbarten Vertragslaufzeit), verschiebt sich daher um den
Zeitguthabenzeitraum. Ferner vereinbaren die Parteien, dass die Zahlungspflichten des Kunden für die Dauer des
Schließungszeitraums weiterlaufen. Zur Kompensation der vom Kunden für die Dauer des Schließungszeitraums geleisteten
Zahlungen, gewährt das Studio dem Kunden im Gegenzug die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen, für die
Dauer des Zeitguthabenzeitraums ohne gesonderte Vergütung.